Neues von den BPjM-Klägern | |
![]() |
tr.o.p. 24.06.03 - 17:31 Die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" sorgte mit einer weiteren Informationsveranstaltung für Aufmerksamkeit:
Ein Mitglied der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" hat sich vor geladener Presse strafbar gemacht. Jan Petersen verkaufte symbolisch „Unreal Tournament 2003“ an eine 16-Jährige. Laut Petersen verstieß er damit gegen § 27 Abs 1 JuSchG und § 15 Abs 1, woraus sich ein Strafmaß von bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe ableite. Doch es kommt noch besser: Der Verkäufer zeigte sich danach selbst an. Damit will er einen Verwaltungsakt in Gang setzen, bei dem er sich auf § 18 Abs 7 beruft. Dieser Paragraph regelt die Streichung von indizierten Spielen aus dem Index, sobald die Voraussetzungen für eine Indizierung nicht mehr vorliegen.
Ob der innovative Akt Erfolg hat steht noch in den Sternen. Weiterhin sind die Kläger auf Spenden angewiesen. Sie bieten nun auch ein T-Shirt an, dessen Erlös teilweise in die Initiative fließt.
Quelle Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen
Links |
Kommentare:
Um einen Kommentar zu schreiben bitte anmelden.